- Moderationsrecht
Moderationsrecht, Ermäßigungsrecht, Minderungsrecht, das von dem Richter ausgeübte Recht, einen erhobenen Anspruch auf das gebührende Maß herabzusetzen. (Deutsche Zivilprozeßordn. § 287; Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 343.)
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.