Moderationsrecht

Moderationsrecht

Moderationsrecht, Ermäßigungsrecht, Minderungsrecht, das von dem Richter ausgeübte Recht, einen erhobenen Anspruch auf das gebührende Maß herabzusetzen. (Deutsche Zivilprozeßordn. § 287; Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 343.)


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Moderationsrecht — (Jus moderationis, Minderungsrecht), die Befugnis der Landstände, gegen Beeinträchtigung ihrer Rechte durch die Staatsregierung und deren Organe Verwahrung einzulegen; auch das Recht der Behörden, Gebühren der Rechtsanwälte festzustellen und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Minderungsrecht — Minderungsrecht, s. Moderationsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vertragsstrafe — (Konventionalstrafe), die in Zahlung einer Geldsumme oder in einer andern Leistung bestehende Strafe, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, daß er seine Verbindlichkeiten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Minderungsrecht — Minderungsrecht, Moderationsrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”